Wie bekomme ich Pflegegeld – Informationen zum Pflegegeld

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Wer und wie kann in Österreich Pflegegeld bekommen?

Es gibt bestimmte Voraussetzungen, damit ein Mensch, der in Österreich lebt und wohnt Pflegegeld bekommen kann:

1. Ständiger Bedarf an Betreuung und Pflege wegen

  • einer körperlichen Behinderung oder
  • einer geistigen Behinderung oder
  •  einer seelischen Behinderung oder
  • einer Sinnesbehinderung.

Damit ein zu betreuender Pflegegeld bekommen kann, muss dieser Bedarf an Betreuung und Pflege höchstwahrscheinlich mehr als 6 Monate dauern.

Außerdem müssen betroffene Menschen mehr als 65 Stunden Pflege und Betreuung im Monat brauchen.

2. Aufenthalt in Österreich

Damit ein Mensch in Österreich Pflegegeld bekommen kann, muss er in Österreich wohnen.
Nur unter bestimmten Voraussetzungen wird das Pflegegeld auch in einigen anderen europäischen Ländern ausbezahlt

Was ist Pflegebedarf?

Ein Mensch hat Pflegebedarf, wenn er bei bestimmten Tätigkeiten Hilfe braucht.
Diese Tätigkeiten werden in 2 Gruppen eingeteilt:

Hilfs-Verrichtungen und Betreuungs-Maßnahmen.

  • Einkaufen gehen
  • Wohnung putzen
  • Wäsche waschen
  • Einheizen von Öfen. (Zum Beispiel Holzöfen oder Kohleöfen)
  • Hilfe bei der Mobilität. (Zum Beispiel Begleitung bei Arztbesuchen.)

Für diese Tätigkeiten werden fix 10 Stunden pro Monat gerechnet. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob ein Mensch für diese Tätigkeiten mehr oder weniger Zeit im Monat braucht.

Pflege / Betreuungs-Maßnahmen

Tätigkeiten, die den persönlichen Bereich betreffen.

  • Anziehen und Ausziehen
  • Tägliche Körperpflege
  • Zubereiten von Mahlzeiten
  • und andere persönliche Tätigkeiten

Ein zu betreuender hat nur dann Pflegebedarf, wenn er bei Hilfs-Verrichtungen und Betreuungs-Maßnahmen Hilfe braucht.

Wie viel Pflegegeld kann man bekommen?

Pflegestufe 1:

Wenn ein Mensch im Monat mehr als 65 Stunden Pflegebedarf hat, beträgt das Pflegegeld 157,30 Euro pro Monat.

Pflegestufe 2:

Wenn ein Mensch im Monat mehr als 95 Stunden Pflegebedarf hat, beträgt das Pflegegeld 290,00 Euro pro Monat.

Pflegestufe 3:

Wenn ein Mensch im Monat mehr als 120 Stunden Pflegebedarf hat, beträgt das Pflegegeld 451,80 Euro pro Monat.

Pflegestufe 4:

Wenn ein Mensch im Monat mehr als 160 Stunden Pflegebedarf hat, beträgt das Pflegegeld 677,60 Euro pro Monat.

Pflegestufe 5:

Das Pflegegeld für Pflegestufe 5 beträgt 920,30 Euro pro Monat. Pflegestufe 5 bekommt ein Mensch, der mehr als 180 Stunden Pflegebedarf hat und einen außergewöhnlichen Pflegeaufwand hat.
Das heißt, dass rund um die Uhr jemand angerufen werden kann, der schnell kommt, um zu helfen.

Pflegestufe 6:

Das Pflegegeld für die Pflegestufe 6 beträgt 1.285,20 Euro pro Monat. Pflegestufe 6 gibt es bei mehr als 180 Stunden Pflegebedarf im Monat,

  • wenn regelmäßig Tag und Nacht Betreuung notwendig ist, die man nicht fix zu einer bestimmten Tageszeit machen kann.
  • oder wenn immer eine Pflegeperson da sein muss, weil der betreffende Mensch sich selbst oder andere Menschen gefährden könnte.

Pflegestufe 7:

Das Pflegegeld für die Pflegestufe 7 beträgt 1.688,90 Euro pro Monat. Pflegestufe 7 gibt es bei mehr als 180 Stunden Pflegebedarf im Monat,

  • wenn ein Pflegebedürftiger Arme und Beine nicht verwenden kann
  • oder wenn der Zustand vergleichbar ist.

Pflegegeld für Mindeststufen:

  • Sehr stark sehbehinderte Menschen bekommen mindestens Pflegestufe 3. 8 Pflegekarenz/Pflegeteilzeit und Familienhospizkarenz/Familienhospizteilzeit
  • Blinde Menschen bekommen mindestens Pflegestufe 4.
  • aubblinde Menschen bekommen mindestens Pflegestufe 5.
  • Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer, die den Rollstuhl selbst bedienen können, bekommen mindestens Pflegestufe 3 bis 5. Bestimmte Menschen brauchen wegen einer schweren Krankheit oder Behinderung mehr Aufwand bei der Pflege als andere.

Die betroffenen können Extrastunden bekommen. Diese Stunden bekommen sie zusätzlich zu den Stunden für ihre Pflegestufe. Diese Extrastunden nennt man Erschwernis-Zuschläge.
Das gilt zum Beispiel für Menschen mit schweren geistigen oder seelischen Behinderungen, ab ihrem 15. Geburtstag. Vor allem für Menschen mit Demenz. Oder auch für sehr schwer behinderte Kinder und Jugendliche bis zu ihrem 15. Geburtstag.

Wo kann ich den Antrag auf Pflegegeld stellen?

Den Antrag auf Pflegegeld muss man bei der zuständigen Versicherung stellen. Das ist die Versicherung, die auch die Pension oder Rente auszahlt. Zum Beispiel die Pensionsversicherungsanstalt, die Versicherungsanstalt öffentlich bediensteter oder die Sozialversicherungsanstalt der Bauern.

Hotline für Pflegegeld:

Wenn Sie nicht wissen, wo Sie den Antrag auf Pflegegeld stellen müssen, rufen Sie einfach das Service für Bürger und Bürgerinnen des Sozial-Ministeriums an.

Telefonnummer für Pflegegeld information: 01 711 00-86 22 86.
Dort können Sie Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr anrufen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Service für Bürger und Bürgerinnen helfen Ihnen gerne bei allen Fragen zum Pflegegeld.