Pflegefall? 5 kurze Informationen auf einen Blick
Pflegebedürftigkeit kann sich lange ankündigen oder ganz plötzlich auftreten. In jedem Fall stellt sie die Angehörigen vor große Herausforderungen. Wir schildern Ihnen, welche Ansprüche und Rechte Sie haben.
Wie wird Pflegebedarf bestimmt?
Pflegebedürftigkeit kann in jedem Alter auftreten. Definiert im Bundespflegegeldgesetzes gilt als pflegebedürftig, wer gesundheitlich bedingt in seinen Fähigkeiten eingeschränkt ist und die Anforderungen des Alltags nicht mehr selbstständig bewältigen kann. Dabei muss die Pflegebedürftigkeit auf Dauer, mindestens aber sechs Monate bestehen. Das betrifft aktuell ca. 461.000 Menschen in Österreich.
Wie wird Pflegegeld für Pflegebedürftige beantragt?
Die Beantragung erfolgt im Normallfall durch den Pflegebedürftigen selbst. Wer das aufgrund der schweren Folgen von Unfall oder Krankheit nicht mehr kann, hat hoffentlich schon zu gesunden Zeiten eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung hinterlegt, damit Verwandte oder Freunde die rechtliche Vertretung übernehmen können. Ist das nicht der Fall, kann das Amtsgericht eine rechtliche Betreuung anordnen.
Der Antrag auf Leistungen wird dann beim zuständigen Versicherungsträger eingereicht. Das ist jene Stelle, die auch die Pension bzw. Rente auszahlt.
Das kann formlos per Brief, Mail oder telefonisch erfolgen.
Sachverständigengutachten
In der Regel erfolgt ein Hausbesuch durch eine Ärztin/einen Arzt oder in manchen Fällen durch eine diplomierte Pflegefachkraft. Dieser Hausbesuch ist zuvor anzukündigen. Aber auch Vertrauenspersonen wie z.B. die pflegenden Angehörigen können bei dieser Begutachtung anwesend sein und Angaben zum Pflegealltag machen.
Es empfiehlt sich, den Besuch des Gutachters gut vorzubereiten, damit bei der Einstufung in den entsprechenden Pflegegrad auch alle Beeinträchtigungen des Pflegebedürftigen berücksichtigt werden. Hilfreich dabei ist, alle Unterlagen zum Krankheitsbild parat zu haben und im Vorfeld ein formloses Pflegetagebuch zu führen. Darin sollten alle Informationen dokumentiert werden, bei denen der zu Pflegende Hilfe braucht und wie viel Zeit für diese Hilfestellungen benötigt wird.
Vor dem Gespräch mit dem Gutachter, bei dem Angehörige dabei sein sollten, sollte man sich im Klaren sein, wer und in welchem Umfang die Pflege übernehmen soll. Sollen Familienangehörige das leisten oder ein Pflegedienst (24 Stunden Betreuung), kommt eine Mischung aus beidem in Frage oder soll die Pflege bei schweren Fällen stationär erfolgen?
Der Gutachter übermittelt seine Ergebnisse der Versicherung. Diese muss dem Antragsteller innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragstellung mitteilen, ob und welchen Pflegegrad zwischen 1 und 7 der zu Pflegende erhält. Die Leistungen können dann ab dem Tag der Antragstellung in Anspruch genommen werden. Überschreitet die Versicherung die Frist von 25 Arbeitstagen, können ihr gegenüber vom Pflegebedürftigen Strafzahlungen geltend gemacht werden.
Wer mit der Entscheidung der Pflegekasse nicht einverstanden ist, muss innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Einsicht in das Gutachten kann auch ohne Widerspruch genommen werden.
Organisation der Pflege
Häusliche Pflege durch Angehörige
Wer sich entscheidet, einen Angehörigen zu Hause selbst zu pflegen, sollte vorher alles gut planen, inwieweit ihm das möglich ist. Gute Pflege kostet viel Kraft, Geduld und braucht Zeit. Je nach Schwere der Erkrankung ist unter Umständen eine Betreuung (24 Stunden Betreuung) rund um die Uhr notwendig. Deshalb sollte man sich im Klaren darüber sein, ob und wie das mit der eigenen Berufstätigkeit zu vereinbaren ist, ohne den Anschluss und/oder Karrierechancen zu verlieren. Auch die eigene Gesundheit und das Familienleben darf man bei der Organisation der Pflege nicht außer Acht lassen. Funktioniert die Betreuung des Pflegebedürftigen in der eigenen Wohnung nicht oder nicht mehr, dann kann der Umzug in eine ambulant betreute Wohngruppe sinnvoll sein (z.B. eine Demenz-WG).
Seniorenheim
Bevor ein Angehöriger in ein Pflegeheim zieht, sollte man das Altersheim besuchen. Dabei ist ein Gang durchs Haus essentiell. Gespräche mit dem Personal, mit Bewohnern und deren Angehörigen helfen, die Qualität des Hauses einzuschätzen. Am besten sieht man sich mehrere Heime an und entscheidet sich erst danach für eines der Häuser. Zur Vorbereitung der Heimbesuche empfiehlt es sich, eine Checkliste anzufertigen, damit vor Ort auch alle relevanten Punkte geprüft und alle Fragen gestellt werden können. Vorlagen für solche Listen gibt es bei Beratungsstellen oder im Internet.
Mobiler Pflegedienst
Auch mit ambulanter Pflege erhalten pflegebedürftige Menschen medizinische, pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung Stundenweise im häuslichen Umfeld. Die ambulante Pflege und die Betreuung von Pflegebedürftigen kann von einem mobilen Pflegedienst oder auch pflegenden Angehörige übernommen werden.
Der Haken: Den immens großen Bedarf an häuslicher Pflege können die ambulanten Dienste in Österreich nicht mehr abdecken. Möchte man seine pflegebedürftigen Angehörigen gut versorgt wissen, müssen Alternativen gefunden werden – und die heißen immer häufiger: 24-Stunden-Betreuung.
24-Stunden-Betreuung zu Hause
Seniorenpflege ist nicht so einfach wie es scheint. Eine Pflegekraft, die sich laufend um einen pflegebedürftigen Familienmitglied kümmert. Ihn bei der täglichen Pflege, der Nahrungs- und Medikamentenaufnahme unterstützt und obendrein zu sozialen Aktivitäten oder zum Arzt begleitet. Für ihre Aufgabe muss die Pflegekraft (24-Stunden-Betreuung) beim Pflegebedürftigen einziehen. Dazu ist es wichtig, dass sich beide zunächst kennenlernen und verstehen.
Älteren Menschen gibt die 24-Stunden-Betreuung die Möglichkeit, länger und gut versorgt in ihren eigenen vier Wänden zu leben. Und bezahlbar ist sie obendrein: Ab etwa 2.000 Euro pro Monat sind „Pflegekräfte“ aus Osteuropa und anderen europäischen Ländern zu haben. Einen Teil der Kosten übernimmt die Pflegeförderung.
Höhe des Pflegegeldes
Das Ausmaß des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegebedarf. Es sind sieben Stufen vorgesehen. Erforderlich ist ein Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden pro Monat. Die Anzahl der Stunden des monatlichen Pflegebedarfs wird im Rahmen einer Begutachtung durch eine Ärztin/einen Arzt oder eine Pflegefachkraft festgelegt. Pflegestufen und Förderungen